Allgemeine Geschäftsbedingungen der axregio3 GmbH

  1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Für sämtliche mit der axregio3 GmbH (im Folgenden „axregio3“ genannt) geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis von axregio3 nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, axregio3 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.3 axregio3 ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dazu wird axregio3 seine Kunden rechtzeitig, mindestens aber einen Monat vorher, über die Änderungen unterrichten.

  1. Werbeauftrag

2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke der Verbreitung. Auch die Produktion von Werbemitteln kann vom Werbeauftrag erfasst sein. Der Vertrag wird zwischen axregio3 und einem Auftraggeber oder einer Agentur abgeschlossen.

2.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die Angebote und Preislisten von axregio3, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend.

  1. Werbemittel

3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

3.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Inhalts nicht unmittelbar als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich diejenigen Formate in Frage, welche im jeweils gültigen Angebot bzw. der gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von davon abweichenden Sonderformaten und –werbeformen ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung von axregio3 möglich.

  1. Vertragsschluss

4.1 Sofern zum Vertragsschluss die Selbstbuchungsplattform von axregio3 benutzt wird, kommt sowohl ein Vertrag über die Nutzung der Plattform, als auch ein Vertrag über die Schaltung und Auslieferung einer Werbekampagne zustande.

4.2 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen axregio3 und dem Auftraggeber entweder durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

4.3 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. axregio3 ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

4.4 Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne
von § 13 BGB.

  1. Vertragsdauer, Abwicklungsfrist

Ist zwischen den Parteien kein Zeitraum individuell vereinbart worden, sind Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrags das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 5 genannten Frist, unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten, auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

  1. Nachlasserstattung

7.1 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die axregio3 nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an axregio3 zu erstatten.

7.2 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund des Angebots oder der Preisliste, zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

  1. Datenanlieferung, Bereitstellung der Werbemittel

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis spätestens 6 Werktage vor Schaltungsbeginn.

8.2 Der Auftraggeber hat diejenigen Kosten zu tragen, die axregio3 durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende inhaltliche oder zeitliche Änderungen des Werbemittels entstehen.

8.3 Die Pflicht von axregio3 zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

8.4 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels ist axregio3 nicht zur Schaltung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen angeliefert, so fordert axregio3 Ersatz an.

8.5 axregio3 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels erforderlich ist. Etwaige dadurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

  1. Ablehnungsbefugnis

9.1 axregio3 behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist
  • die beworbene Ziel-URL gegen einen dieser Ausschlussgründe verstößt.

9.2 Insbesondere kann axregio3 ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. axregio3 behält in diesem Fall seinen vereinbarten Vergütungsanspruch.

9.3 In den Fällen des 9.1. wird axregio3 den Auftraggeber benachrichtigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, axregio3 eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten kann axregio3 dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Geht dieser Ersatz, bzw. die neue Ziel-URL, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglichen Schaltungstermins bei axregio3 ein, behält axregio3 den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.

  1. Rechtegewährleistung

10.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt axregio3 im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird axregio3 von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, axregio3 nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

10.2 Der Auftraggeber überträgt axregio3 sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

  1. Gewährleistung von axregio3

11.1 axregio3 gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei Dritten (z. Bsp. anderen Providern oder Online-Diensten) aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall der Ad-Server, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

11.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.3 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

11.4 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11.5. Der Auftraggeber hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die axregio3 nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von axregio3 bestehen.

  1. Haftung

13.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von axregio3, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

13.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Preise

14.1 Es gilt das im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Angebot bzw. die veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von axregio3 bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von axregio3 mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

14.2 Nachlässe bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Angebot, bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an das Angebot, bzw. die Preisliste von axregio3 zu halten.

  1. Zahlungsverzug

15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. axregio3 kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

15.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen axregio3, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  1. Kündigung

16.1 Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Axregio3 ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.

16.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann axregio3 mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Etwaige gewährte Rabatte hat der Auftraggeber in diesem Fall an axregio3 zurückzuerstatten.

  1. Informationspflichten von axregio3

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es axregio3, die Zahl der Zugriffe auf das/die Werbemittel innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.

  1. Datenschutz

Die axregio3 GmbH ist berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden von diesem erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von axregio3.

19.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von axregio3. Soweit Ansprüche von axregio3 nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

19.3 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von axregio3  vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

Stand 15.7.2015